Zusammensetzung und Aufgaben der Schulkonferenz
Der Schulkonferenz an Schulen mit mindestens 14 Lehrkräften gehören an:
- der Schulleiter, der Vorsitzende des Elternbeirats und der Schülersprecher
- jeweils drei Lehrer-, Eltern- und Schülervertreter
Die Schulkonferenz ist der "runde Tisch" der Schule, an dem wichtige Fragen besprochen und Meinungsverschiedenheiten geklärt werden. Sie hat zudem förmliche Entscheidungs-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte in grundlegenden Fragen. Die Schulkonferenz fordert etwa Haushaltsmittel beim Schulträger an, entscheidet über den Unterrichtsbeginn oder erteilt ihr Einverständnis für eine neue Schul- und Hausordnung. Zudem muss die Schulkonferenz zustimmen, wenn die Schule in eine Gemeinschaftsschule oder eine Ganztagsschule umgewandelt werden soll. Bei Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz zu allgemeinen Fragen der Erziehung und Unterricht ist das Gremium anzuhören.